Liebe Mitglieder des TC Scheyern
Ein für uns alle besonderes, außergewöhnliches Jahr geht zu Ende. Es ist mir ein Anliegen, euch allen für das Verständnis, die Unterstützung und den Zusammenhalt in unserem Verein zu danken. Sicher mussten auch wir unseren Sportbetrieb aufgrund behördlicher Vorgaben anpassen, aber ab Mitte Mai konnten wir dann doch –wenn auch eingeschränkt - wieder spielen. Leider waren keine gesellschaftlichen und sportlichen Veranstaltungen in dem von uns gewohnten Umfang möglich.
Ich danke den Vorstandsmitgliedern und dem Vereinsausschuss, die mich bei der Umsetzung der manchmal nicht einfachen und zum Teil auch unverständlichen Entscheidungen unterstützt haben. Vielen Dank auch an unsere Platzwarte und an Leni. Ein besonderer Dank gilt dem Jugendteam, das tolle Übungsvideos erstellt hat und so den Kindern aller Altersklassen Aufgaben für die trainingslose Zeit stellt.
Hoffen wir, dass die Pandemie 2021 bald ein Ende nimmt und wir uns im Frühjahr zum sportlichen und danach gemütlichen Beisammensein am Schöneck treffen können.
In diesem Sinne wünsche ich euch und eueren Familien ein besinnliches, friedvolles Weihnachtsfest und für 2021 alles Gute. Bleibt gesund!
Mit weihnachtlichen Grüßen
Tilly Grubwinkler
1.Vors. TC Scheyern
70. Geburtstag von Werner Spitaler,
Seinen 70. Geburtstag konnte im Dezember der Kassier und 3. Vorsitzende des TC Scheyern, Werner Spitaler feiern.
Wegen der Corona Situation überbrachte 1. Vorsitzende Tilly Grubwinkler alleine die Glückwünsche und ein Geschenk der „Tennisler“.
Sie bedankte sich bei Werner Spitaler für sein großes Engagement für den TC Scheyern. Das Amt des Kassiers übt Werner Spitaler seit 1982, also jetzt schon 38 Jahre, aus. In der heutigen Zeit ist das sicher eine Seltenheit. Sein ehrenamtlicher Einsatz wurde 2016 anlässlich der 40-Jahrfeier des TCS mit der Ehrennadel in Silber durch den Bayerischen Tennisverband gewürdigt. Bereits zum 25 jährigen Jubiläum wurde er vom Landkreis geehrt.
Aber Werner ist nicht nur für die Finanzen zuständig. Sportlich ist er bei den Tennissenioren aktiv. Viele Jahre war er zusammen mit seinem Doppelpartner Gerhard Stanglmayr eine feste Größe im Herrendoppel. Auch im Mixed war er zusammen mit Inge Hübel eine Klasse für sich. Seit einiger Zeit hat er auch Freude am Golfspielen gefunden.
Für die Vorstandschaft war es deshalb eine Selbstverständlichkeit sich bei Werner Spitaler an seinem runden Geburtstag zu bedanken und ihm für die Zukunft alles
Gute, vor allem immer beste Gesundheit zu wünschen.
Tilly Grubwinkler
1.Vors. TC Scheyern
Liebe Vorstände und Abteilungsleiter, liebe Sport- und Jugendwarte,
liebe Mannschaftsführer von Winterrunden-Mannschaften,
liebe Spielerinnen und Spieler der Tennisvereine in Bayern!
Wie Sie wissen, haben Bund und Länder am Donnerstag (28. Oktober) einen weitreichenden Beschluss zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie getroffen. Ministerpräsident Dr. Markus Söder hat daraufhin in einer Pressekonferenz verkündet, dass die Maßnahmen auch in Bayern „eins zu eins“ umgesetzt werden.
Nun steht nach Vorlage der >>8. Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung fest, wie der Tennissport betroffen ist. Die gute Nachricht vorweg: Es darf unter Einschränkungen weiterhin Tennis gespielt werden!
Denn die Ausübung von Individualsport ist alleine, zu zweit oder mit Angehörigen aus dem eigenen Hausstand erlaubt (§10). Vielen Dank an alle in der Politik und im BTV, die zu diesem grundsätzlich positiven Ergebnis für alle Tennisspieler in Bayern beigetragen haben! Da jedoch Kontaktbeschränkungen gelten und Veranstaltungen aller Art nicht erlaubt sind, muss auch der Tennissport Abstriche hinnehmen.
Was die Beschlüsse für den bayerischen Tennissport vom 02. bis 30. November 2020 konkret bedeuten, darüber will ich Sie im Folgenden näher informieren:
1. Tennisanlagen
Grundsätzlich sind Sportanlagen geschlossen. Bereiche, die dem Individualsport dienen, können jedoch geöffnet werden - so zum Beispiel Tennishallen oder Allwetter-Tennisplätze. Die
Vereinsgastronomie ist geschlossen, Veranstaltungen jeglicher Art (Turniere, Mannschaftsspiele, Sitzungen, Stammtische, Feierlichkeiten etc.) und Zuschauer sind auf den Tennisanlagen untersagt.
Umkleiden und Toiletten können unter den bestehenden Hygieneschutz-Vorschriften genutzt werden.
2. Trainings- und Spielbetrieb
Es darf zu zweit oder mit Personen aus einem Hausstand auf einem Tennisplatz gespielt werden (Doppel
ist also nur in dem seltenen Fall möglich, wenn alle vier Spieler/innen aus einem einzigen Hausstand kommen!). Einzeltraining (ein Trainer und ein Schüler) ist erlaubt, das Training von
Geschwisterkindern ist dagegen nicht gestattet.
Gruppentraining ist nicht erlaubt, ebenso die Aufteilung eines Tennisplatzes (z.B. beim Kleinfeldtraining) in mehrere Plätze, um dort gleichzeitig mehrere Kinder zu trainieren. Diese Regelungen
gelten auch für ganzjährig bespielbare Allwetterplätze im Freien.
3. Winterrunde
Im November sind bayernweit mehr als 1.250 Begegnungen der BTV-Winterrunde 2020/21 geplant. Alle Begegnungen ab 2. November entfallen und werden von den jeweiligen Verantwortlichen der
Winterrunden im Zeitfenster Januar bis April 2021 neu angesetzt. Wir bitten daher die Vereinsverantwortlichen und Mannschaftsführer von selbstständigen Verlegungen der November-Begegnungen
unbedingt abzusehen. Die Veröffentlichung der Neu-Terminierung der November-Begegnungen erfolgt nicht vor Mitte Dezember 2020.
4. Turniere
Alle rund 70 Turniere im BTV mit DTB- und oder LK-Wertung im Zeitraum 02. bis 30. November 2020 müssen ebenfalls entfallen. Auch die Bayerischen Senioren-Hallenmeisterschaften vom 11. - 15.
November 2020 in Nürnberg finden daher nicht statt.
5. Aus- und Fortbildungen
Alle geplanten Termine der Traineraus- und -fortbildung bzw. Stuhl- und Oberschiedsrichterausbildung auf BTV- und Bezirksebene im November 2020 entfallen und werden nach Möglichkeit neu
terminiert.
6. Vereinsberatung
Ob persönliche Termine der BTV-Vereinsberatung im November durchgeführt werden können, wird individuell geklärt. Vereinstreffen finden online statt. Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auf die
zahlreichen weiteren Online-Seminare aufmerksam machen, die selbstverständlich durchgeführt werden. Bitte informieren Sie sich >>hier
im Veranstaltungskalender des BTV-Portals.
7. Talentförderung und Leistungssport
Die BTV-Lehrgänge in den Herbstferien für die Spielerinnen und Spieler des Talent-Pools (Jahrgänge 2007-09) entfallen ersatzlos. Wie die weiteren geplanten Maßnahmen im Bereich Talentförderung /
Leistungssport umgesetzt werden, erfahren die Eltern der Jugendlichen in gesonderten Mailings.
8. Plätze winterfest machen
Laut BLSV sind ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Sportanlagen möglich. In jedem Fall muss sichergestellt sein, dass es nicht zur Gruppenbildung kommt und der
Mindestabstand (1,5 Meter) sowie die Hygieneregeln eingehalten werden.
Ausführliche Informationen zu diesen und allen anderen Themenbereichen finden Sie stets aktuell auf der >>Corona-Seite hier im BTV-Portal. Bitte beachten Sie auch die Verordnungen auf den Seiten der Bayerischen Staatsregierung, insbesondere: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/
Mir, meinen Kollegen im BTV-Präsidium und den Bezirksvorsitzenden ist es sehr wohl bewusst, dass diese Situation wieder eine große Herausforderung für alle Vereine, Trainer, Spieler, Gastronomen und Hallenbetreiber darstellt. Dennoch können wir uns alle glücklich schätzen, dass ein reduzierter Tennisbetrieb trotz des Lockdowns in weiten Teilen des organisierten Sports auch im November möglich ist.
Ich appelliere hier noch einmal sehr deutlich an das Verantwortungsbewusstsein der Funktionsträger in den Vereinen sowie aller Tennisspieler und Trainer in Bayern. Halten Sie sich vollumfänglich und genau an die allgemein gültigen Schutzregeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und lassen Sie keinerlei Ausnahmen zu den oben aufgeführten Festlegungen zu!
Ich wünsche Ihnen viel Freude beim Tennisspielen - bleiben Sie gesund!
Ihr
Helmut Schmidbauer
Präsident des Bayerischen Tennis-Verbandes e.V.
PS: Bitte beachten Sie, dass weiter gehende Anordnungen der örtlichen Behörden - abhängig von der Entwicklung des 7-Tage-Inzidenzwertes - von obigen Maßnahmen unberührt bleiben.
Die Einwinterung findet am 24.10.2020 ab 9 Uhr statt
Update BTV
Liebe Funktionärinnen und Funktionäre der Tennisvereine in Bayern!
(25.09.2020) Nach einer kleinen Sommerpause melden wir uns zum Start der Wintersaison wieder mit aktuellen Information zur Corona-Situation im bayerischen Tennissport. Die
Pandemie ist leider noch nicht ausgestanden, und mancherorts in Bayern - wie zum Beispiel in München - hat sich die Lage jüngst sogar wieder zugespitzt.
Alle drei Plakate finden Sie im Anhang dieser Mail zum Download.
Detaillierte Hinweise zu den oben genannten Punkten finden Sie stets aktuell >>hier auf der Corona-Seite
im BTV-Portal! |
Stand: 23.6.2020 10:00 Uhr
Mitteilung des Vorstandes des TC-Scheyern
Aufgrund der unten genannten Bestimmungen und Auflagen des BTV bezüglich Hygiene - und Schutzmaßnahmen ist es leider nicht möglich die Duschen und die Umkleiden zu nutzen. Diese bleiben daher bis auf weiteres geschlossen. Eine Umsetzung nach Vorgaben des BTV ist nicht möglich.
Wir bitten um Euer Verständnis.
Vorstand TC Scheyern
1. Vorsitzende Tilly Grubwinkler
2. Vorsitzende Susann Sönksen
3. Vorsitzender Werner Spitaler
Corona-Update:(20.06.2020) Quelle: BTV
Die Öffnung der Umkleiden und Sanitären Anlagen ist laut BLSV unter der Beachtung folgender Schutzmaßnahmen erlaubt:
Oberstes Gebot hat die Einhaltung des Mindestabstands, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir, Dusche, etc. Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein.
Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.
Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräte ist nicht erlaubt.
Weiter unterliegen Duschen und Umkleiden einer an die Nutzungssituation angepassten Reinigung. Die Anzahl der Personen in den Umkleiden orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten. Der BTV empfiehlt hier 4 qm pro Person in Umkleiden anzusetzen. Die maximal zulässige Personenzahl sollte auf der Umkleidetüre bekannt gegeben werden. In der Umkleide besteht Maskenpflicht.
Auf Verlangen ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept vorzulegen. Die BTV-Dokumente dienen als Vorlage, müssen aber insbesondere im Bereich "Umkleiden und Duschen" individuell angepasst werden. Um sicher zu gehen, kann dieses individuelle Konzept mit den individuellen örtlichen Gegebenheiten mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Vorfeld abgeklärt werden. Die Öffnung der Umkleiden und Sanitären Anlagen ist laut BLSV unter der Beachtung folgender Schutzmaßnahmen erlaubt:
Oberstes Gebot hat die Einhaltung des Mindestabstands, z. B. durch die Nicht-Inbetriebnahme von jedem zweiten Waschbecken, Pissoir, Dusche, etc.
Zwischen Waschbecken und Duschen ist ein wirksamer Spritzschutz erforderlich. In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich voneinander getrennt sein.
Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb sein. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.
Haartrockner dürfen benutzt werden, wenn der Abstand zwischen den Geräten mindestens 2 Meter beträgt. Die Griffe der Haartrockner müssen regelmäßig desinfiziert werden. Die Nutzung von sog. Jetstream-Geräte ist nicht erlaubt.
Weiter unterliegen Duschen und Umkleiden einer an die Nutzungssituation angepassten Reinigung. Die Anzahl der Personen in den Umkleiden orientiert sich an deren Größe und den vorhandenen Lüftungsmöglichkeiten. Der BTV empfiehlt hier 4 qm pro Person in Umkleiden anzusetzen. Die maximal zulässige Personenzahl sollte auf der Umkleidetüre bekannt gegeben werden. In der Umkleide besteht Maskenpflicht.
Auf Verlangen ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein standortspezifisches Schutz- und Hygienekonzept vorzulegen. Die BTV-Dokumente dienen als Vorlage, müssen aber insbesondere im Bereich
"Umkleiden und Duschen" individuell angepasst werden. Um sicher zu gehen, kann dieses individuelle Konzept mit den individuellen örtlichen Gegebenheiten mit den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden im Vorfeld abgeklärt werden.
Corona-Update:(20.06.2020) Quelle: BTV
Zwei gute Nachrichten: Es ist wieder erlaubt, Fahrgemeinschaften zu bilden. Und ab Montag können Umkleiden und Duschen wieder geöffnet werden!
Die Bayerische Staatsregierung hat weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen bekannt gegeben. Sie sind in der >>6. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 19. Juni festgehalten und gelten ab Montag für zwei Wochen (22. Juni bis 5. Juli). Die Regelungen für Sport, Spiel und Freizeit sind in §9 der Verordnung definiert.
Die Nutzung von Umkleidekabinen und von Nassbereichen (Duschen) ist nun unter Einhaltung vorhandener Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder gestattet! Das erleichtert die Rahmenbedingungen für alle Mannschaften und Vereine, die an der Übergangssaison 2020 teilnehmen, enorm.
Auch bezüglich der Anreise zu den Auswärtsspielen gibt es gute Neuigkeiten, denn nun sind auch Fahrgemeinschaften wieder möglich! Sollten Personen nicht nur des eigenen Hausstandes mitfahren, ist aber nach wie vor das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung angeraten.
Zuschauer sind zwar noch immer nicht erlaubt (§9, 2.8.), aber selbstverständlich können – gerade bei Jugendteams – Betreuer an den Spieltagen die Tennisanlagen betreten. Als Richtwert empfiehlt der BTV ein bis zwei Erwachsene pro Wettkampfteam.
Zwei wichtige Hinweis wegen vieler Rückfragen:
Ausführliche Informationen zu diesen und vielen weiteren Themen finden Sie in den folgenden FAQ und Hinweisen.
Bitte bachten Sie auch stets auch folgende Mitteilungen und Verordnungen der Behörden, z.B.:
Corona-update: 19.6.2020
(18.06.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat am 16.06. weitere Lockerungen bekannt gegeben, die sich auch positiv auf unsere Tennisanlagen in den Vereinen auswirken werden. Der Sport wurde in der Pressekonferenz zwar nur am Rande behandelt, aber aktuell arbeitet die Regierung die beschlossenen Änderungen in die Verordnungen ein. Wir erwarten darin – in Analogie der bereits beschlossenen Maßnahmen etwa im Hotelgewerbe oder bei Hallenbädern – auch weitreichende Lockerungen für die BTV-Übergangssaison 2020. Konkret geht es um die An- und Abreise, die Nutzung der Umkleideräume und Duschen sowie die Regelung für Zuschauer. Sobald wir zu diesen Themenbereichen gesicherte Informationen haben, leiten wir sie direkt an die Vereine weiter. Dies soll laut Regierung am Freitag (19.6.) der Fall sein!
Drei wichtige Hinweis wegen vieler Rückfragen:
HINWEIS:
Wenn es wieder kräftiger und dauerhaft zu regnen beginnt, bitte die Plätze nicht zu sehr strapazieren bzw.
aufhören zu spielen. Und vor allem: auf jeden Fall abziehen.
DANKE an alle für das Einhalten und für Euer Verständnis.
Die Gaststätte bleibt vorläufig geschlossen.
Die Umkleiden und Duschen ebenso. Bitte die ausgehängten Hygienevorschriften beachten.
WICHTIGER HINWEISE FÜR ALLE MITGLIEDER UND BESUCHER AUF UNSERER TENNISANLAGE:
ab sofort MUSS sich jeder Spieler und Besucher an- und abmelden.
Anmerkung: gilt nicht für die Punktspieler (die Erfassung der Namen ist automatisch über den BTVerfasst).
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Ausfüllen eines Zettels (erhältlich am Tennisplatz); mit Angabe des Namens, einer Email-Adresse oder
Telefonnummer , Zeit des Eintritts, Zeit des Verlassens. Die ausgefüllten Zettel bitte in den
Briefkasten (vor Eingang der Gaststätte) einwerfen. Die Zettel werden 4 Wochen aufbewahrt und
werden danach geschreddert.
2. Elektronische Erfassung per Handy (empfohlen): ein Ausdruck des QR-Codes hängt leicht zugänglich
am Eingang. Auch diese Daten werden nach 4 Wochen gelöscht. Hier die Anleitung:
INFO für Mittwochsdoppel:
Beginn ab sofort erst um 15 Uhr.
(06.06.2020) In der Anlage erhalten Sie die überarbeiteten "Hygiene- und Verhaltensregeln des BTV für Tennisanlagen während der Covid-19-Pandemie",
die wir auf Basis der >>Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie des >>Rahmenhygienekonzepts Sport vom 28./29.05.2020 erstellt haben.
Einige Hinweise hierzu:
Die vorliegenden Regelungen gelten aktuell bis zum 14.06.2020. Wir erhoffen uns weitere
Lockerungen ab dem 15.06. mit dem Start der Übergangssaison, insbesondere im Bereich der Umkleiden. Wir erwarten diesbezügliche Auskünfte Mitte der nächsten Woche.
Wettspielsaison ab 15. Juni mit Doppel!
(27.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat den Tennis-Wettkampfsport im Amateurbereich im Freien grundsätzlich ab dem 08.06.2020 freigegeben. Der BTV hält am Start der Übergangssaison ab dem 15.06. aber fest, um den Vereinen genügend Zeit zur Vorbereitung zu geben.
Aktuell arbeiten das Innenministerium und das Gesundheitsministerium mit Unterstützung der Sportfachverbände an einem "Rahmenhygienekonzept Sport", in dem u.a. die drängenden Fragen Gastronomie und Sanitärbereich festgelegt werden, an dem sich die Fachverbände dann sportartspezifisch im Rahmen eines eigenen Hygienekonzeptes orientieren können.
Sobald nähere Infos feststehen, geben wir sie umgehend bekannt. Eine positive Nachricht vorab:
DIE ÜBERGANGSRUNDE FINDET MIT DOPPEL STATT!
Nachdem der Mindestabstand im Doppel während den Ballwechseln nur in seltenen Ausnahmefällen unterschritten wird, kam das Innenministerium zu dem Schluss, dass das Doppel kontaktlos im Rahmen der geltenden Abstandsregeln erfolgt.
Es kann also offiziell ab sofort auch Doppel im Verein gespielt/trainiert werden.
Die Anfahrt zum Spieltag kann mit Personen aus max. 2 Hausständen erfolgen.
Grundsätzlich richtet sich die Durchführung der „Übergangssaison 2020“ nach den geltenden behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere auch die Gastronomie und den Sanitärbereich. Die Hygiene- und Organisationshinweise des BTV finden Sie weiter unten zum Download.
HINWEIS:
Bei Betreten der Tennisanlage bitte einen Mund-/Nasenschutz bereithalten und
bei Bedarf aufsetzen.
Wettspielsaison erst am 15. Juni (Quelle: BTV)
(21.05.2020) Die Bayerische Staatsregierung hat signalisiert, dass die Öffnung des Tenniswettkampfsports im Amateurbereich ab dem 15. Juni 2020 möglich sein
wird. Am Dienstag, dem 26. Mai, sollen hierzu die weiteren Details bekannt gegeben werden.
Daher
hat sich das BTV-Präsidium in Abstimmung mit den Verantwortlichen in den Bezirken dazu entschieden, die An- und Abmeldemöglichkeit für Mannschaften in der Bayernliga und tiefer nochmals um ein
paar Tage auf den 29. Mai 2020 zu verlängern. Auch die Bearbeitungsphase für die Namentliche Mannschaftsmeldung wird noch einmal bis zum 05. Juni 2020 verlängert. In der Folge verschiebt sich der
Beginn der Übergangssaison somit um eine Woche. Sie startet voraussichtlich am Montag, dem 15. Juni 2020.
Grundsätzlich richtet sich die
Durchführung der „Übergangssaison 2020“ nach den geltenden behördlichen Vorgaben, wie u.a. Hygiene- und Abstandsregelungen. Dies betrifft insbesondere auch die Gastronomie und den Sanitärbereich.
Die Hygiene- und Organisationshinweise des BTV finden Sie weiter unten zum Download.
Ab Montag, den 11.5.2020 sind die Tennisplätze des TC Scheyern bespielbar. Die Plätze wurden unter Einhaltung strenger Vorgaben in Schichten von den Mitgliedern in den letzten Tagen hergerichtet. Herzlichen Dank an alle Hellfer!
HINWEIS:
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und Vorgaben sind etliche Verhaltens- und Maßnahmeregeln (ausgearbeitet vom BTV) einzuhalten. Die wichtigsten Downloads findet ihr im Anschluss.
Das Tennisheim, die Umkleiden, die Duschen sowie die Wirtschaft bleiben zunächst geschlossen. Die WCs sind nutzbar.
Am 7. März 2019 wurde einstimmig die gesamte Vorstandschaft wieder gewählt.
Als 1. Vorsitzende dürfen wir wieder Tilly Grubwinkler begrüßen.
Hinweis: Wir haben mit Beschluss vom 13.1.2019 unsere Gastspielordnung geändert.